Synergo

Planungsprozess ESP Ausserholligen

2015 – 2018 | Stadt und Kanton Bern, zusammen mit Urban Catalyst Berlin

Das Gebiet Ausserholligen in Bern ist wichtiger Entwicklungsschwerpunkt der Region. Mit dem von Stadt und Kanton Bern initiierten Planungs- und Partizipationsprozess werden die Grundlagen für die Anpassung des Richtplans geschaffen.

Ausserholligen erscheint unübersichtlich und fragmentiert. Discounter neben Blutspendestation, Freibad hinter dem Recyclingunternehmen - alles überragt von einer Autobahn und durchschnitten von Eisenbahnen. Es fehlt eine Gesamtvision. In Anbetracht des Wachstums der Stadt Bern zeichnen sich neue Entwicklungspotenziale ab und es besteht die Herausforderung, den Gewerbestandort neu zu definieren. Ziel des Projektes ist es, zusammen mit den Akteuren und Eigentümern vor Ort ein attraktives Quartier entstehen zu lassen, das als Gewerbe-, Infrastruktur-, Bildungs-  und Wohnstandort funktioniert.

Zusammen mit einer Spurgruppe und einem Begleitgremium haben wir in der Phase 1 das Startdokument «Gesamtdiagnose und Prozessarchitektur» erarbeitet. Darin sind die räumlichen Stossrichtungen und die Spielregeln für die Zusammenarbeit und die Partizipation festgelegt. Diese Grundlage ist von den Behörden und dem städtischen Parlament verabschiedet und in die Phase 2 überführt worden.

In der Phase 2 werden die Teilgebiete analysiert, die Konflikte offengelegt und die Entwicklungsstrategie erarbeitet. Es sind vier weitere Teilprojekte in Auftrag gegeben worden: Mobilität, Freiraum, Umwelt und Kommunikation. Diese Teilprojekte tragen dazu bei, laufende und künftige Arealentwicklungen zu koordinieren und mit Blick auf die Ziele der Gesamtentwicklung zu schärfen.

synergo ist für die Prozessarchitektur sowie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Partizipationsveranstaltungen zuständig. Ausserdem unterstützen wir die Projektleitung bei strategischen und operativen Aufgaben. Wir analysieren räumliche Aspekte und diskutieren diese mit den Anspruchsgruppen, den Eigentümern und den zuständigen Verwaltungsstellen.